Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitgliedschaftsbedingungen

1.

Die Einrichtungen stehen jedem Mitglied, gemäss diesem Vertrag, während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Konsumation von Getränken (nicht Offenausschank) und Nahrungsmitteln, sowie die Teilnahme an Spezialveranstaltungen, sind im Preis nicht inbegriffen. Die Gebühren sind aus der aktuellen Preisliste ersichtlich. Das Nichtbenützen der Einrichtungen und Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Beiträge. Der Groupfitness Plan kann jederzeit geändert werden. Zudem besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Instruktor oder Instruktorin.

2.

Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn dieser nicht 45 Tage vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Massgebend für das Einhalten der Frist ist das Datum des Poststempels. Der Mitgliedschaftspreis für den verlängerten Vertrag richtet sich nach der, 60 Tage vor Verlängerungsbeginn, geltenden Mitgliedschaftspreisliste (die Preisliste liegt immer in jedem Center der well come FIT zur Einsicht auf).

3.

Der Kaufpreis für den Mitgliedsausweis / Chip beträgt CHF 50.00.-. Dieser ist persönlich und nicht übertragbar. Jeder Verlust des Mitgliedsausweises / Chip ist der well come Fit AG sofort zu melden. Bei Verlust des Mitgliedsausweises/Chips hat das Mitglied einen Wiederbeschaffungsbeitrag von CHF 50.00.- zu leisten. Der Mitgliedsausweis/Chip ist vor und nach jedem Besuch, vorzuweisen. Das Mitglied haftet gegenüber der well come FIT AG für Schäden, aufgrund Missbrauchs des Mitgliederausweises / Chip, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Missbrauch hat den sofortigen Verlust der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages, zur Folge. Die Rückgabe des Mitgliedsausweises/Chips ersetzt nicht die schriftliche Kündigung des Vertrages.

4.

Im Falle von zusätzlichen Schliessungen, zum Beispiel infolge Reinigung oder Revision und für Betriebsunterbrüche infolge höherer Gewalt (Epidemien / Pandemien) und anderer unvorhersehbarer Ereignissee, besteht für das Mitglied keinerlei Anspruch auf Rückvergütungen / Timestops. etc. .

5.

Bei einem Rückstand des Mitgliedsbeitrages, auf das vereinbarte Zahlungsziel, wird ein Verzugszins von 5 % p.a. fällig. Erfolgt die Begleichung des Mitgliederbeitrages in Ratenzahlungen, wird im Falle des Verzuges von zwei Raten, sofort der ganze Restbetrag fällig. Für Umtriebe werden ab der 2. Mahnung und andere auf Verzugsfolgen zurückgehende Briefe, dem Mitglied je CHF 20.- in Rechnung gestellt.

6.

Mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht haften wir nicht für Unfälle und Wertgegenstände. Der Abschluss einer Unfall und / oder Diebstahlversicherung ist Sache des Mitglieds. Während den Öffnungszeiten ist das Center immer überwacht.

7.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Hygienevorschriften sind strikt zu beachten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben den Entzug der Mitgliedschaft, ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.

8.

Mit einer Genehmigung der Geschäftsleitung der well come FIT AG kann die Mitgliedschaft nur bei der Kombi-Card unterbrochen werden. Der Unterbruch muss mind. einen Monat betragen und darf 6 Monate nicht überschreiten. Dem Antrag sind Unterlagen zur Prüfung beizulegen. Ein Unterbruch befreit nicht von der Zahlungspflicht und wird nach Bezahlung der Unterbruchsgebühr der aktuellen Laufzeit angerechnet. Die Gebühr beträgt beim Jahresabonnement 1/24 und beim ½-Jahresabonnement 1/12 des Mitgliederbeitrages pro Monat Unterbruch.

9.

Mit einer Genehmigung der Geschäftsleitung der well come FIT AG, kann der Mitgliedsvertrag einem Nicht-Mitglied übertragen werden.

10.

Der Mitgliedsvertrag kann nicht von einem Ehemaligen-Mitglied oder einem bestehenden Mitglied übernommen werden. Die Übernahmegebühr beträgt mindestens CHF 20.- plus die Einschreibegebühr von CHF 99.-.

11.

Beim Umgang mit Daten hält sich well come FIT an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. well come FIT erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde willigt ein, dass well come FIT im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlverhalten weitergeben kann; seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf; seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.

12.

Die well come FIT AG überwacht seine Fitnessstudios mit Videokameras und speichert die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen werden eingehalten.

13.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages, sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.

Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand der Hauptsitz der well come FIT AG in Frauenfeld.